Urteil Nr. 80/2004 im Verfassungsgerichtshof, 12. Mai 2004

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Urteil Nr. 80/2004 im Verfassungsgerichtshof, 12. Mai 2004

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Flämischen Region vom 19. Juli 2002 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. April 1965 zur Festlegung des Statuts der Reisebüros, erhoben von der VoG Vereniging van Vlaamse reisbureaus und anderen.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden A. Arts und M. Melchior, und den Richtern L. François, M. Bossuyt, A. Alen, J.-P. Snappe und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden A. Arts,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage und Verfahren

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 26. Februar 2003 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 27. Februar 2003 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des Dekrets der Flämischen Region vom 19. Juli 2002 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. April 1965 zur Festlegung des Statuts der Reisebüros (veröf- fentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 27. August 2002): die VoG Vereniging van Vlaamse reisbureaus, mit Vereinigungssitz in 8210 Zedelgem, Emmaüsdreef 4, die Belfort Reizen- Travel AG, mit Gesellschaftssitz in 8200 Brügge (Sint-Andries), Torhoutsesteenweg 315, und die Penta Reizen GmbH, mit Gesellschaftssitz in 8870 Izegem, Nieuwstraat 7.

Die Flämische Regierung hat einen Schriftsatz eingereicht, die klagenden Parteien haben einen Erwiderungsschriftsatz eingereicht und die Flämische Regierung hat einen Gegenerwiderungsschriftsatz eingereicht.

Auf der öffentlichen Sitzung vom 18. November 2003

- erschienen

. RA R. Tijs loco RA H. Sebreghts, in Antwerpen zugelassen, ...

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