Urteil Nr. 23/2000 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2000

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Urteil Nr. 23/2000 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2000

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 23. November 1998 zur Einführung des gesetzlichen Zusammenwohnens, erhoben von P. Beliën und anderen.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden G. De Baets, dem Richter und stellvertretenden Vorsitzenden L. François, und den Richtern H. Boel, P. Martens, J. Delruelle, H. Coremans und M. Bossuyt, unter Assistenz der Referentin B. Renauld als stellvertretende Kanzlerin, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden G. De Baets,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 9. Februar 1999 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. Februar 1999 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben die Eheleute P. Beliën und A. Colen, zusammen wohnhaft in 2018 Antwerpen, Lemméstraat 3, die Eheleute J. Laeremans und H. De Maertelaere, zusammen wohnhaft in 1852 Grimbergen, Hof van Opbergenstraat 2A, die Eheleute H. Staveaux und G. Van der Zeype, zusammen wohnhaft in 1742 Ternat, Ternatstraat 18, und R. De Muyt, wohnhaft in 3000 Löwen, Mechelsestraat 161, Bk. 1, Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 23. November 1998 zur Einführung des gesetzlichen Zusammenwohnens (veröffentli...

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