Urteil Nr. 134/1999 im Verfassungsgerichtshof, 22. Dezember 1999

Angeknüpft als:

Auszug


Urteil Nr. 134/1999 im Verfassungsgerichtshof, 22. Dezember 1999

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 10. Februar 1998 zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Dezember 1973 bezüglich des Statuts des Personals des einsatzfähigen Korps der Gendarmerie und des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur Organisation der Verhältnisse zwischen den Behörden und den Gewerkschaften des Gendarmeriepersonals des einsatzfähigen Korps, erhoben von A. Henneau und anderen.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und G. De Baets, und den Richtern H. Boel, L. François, H. Coremans, R. Henneuse und M. Bossuyt, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 19. September 1998 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 21. September 1998 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben A. Henneau, wohnhaft in 1400 Nivelles, rue Théodore Berthels 7/2, J. Adam, wohnhaft in 9000 Gent, Spiegelhofstraat 57, und S. Verhulst, wohnhaft in 7100 La Louvière, rue des Rentiers 45/16, Klage auf Nichtigerklärung der Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 10. Februar 1998 zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Dezember 1973 bezüglich des Statuts des Personals des einsatzfähigen Korps der Gendarmerie und des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur Organisation der Verhältnisse zwischen den Behörden und den Gewerkschaften des Gendarme...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Belgien

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen