Urteil Nr. 30/1999 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1999

Angeknüpft als:

Auszug


Urteil Nr. 30/1999 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 1999

In Sachen: Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Artikel 3 Absatz 2 und 5 des Gesetzes vom 14. Juli 1997 zur Abänderung von Buch III des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, erhoben von der Ets Pollet AG.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und L. De Grève, und den Richtern L. François, P. Martens, J. Delruelle, H. Coremans und M. Bossuyt, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 19. Mai 1998 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 20. Mai 1998 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Ets Pollet AG, mit Gesellschaftssitz in 7501 Orcq, rue de la Grande Couture 20, Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Artikel 3 Absatz 2 und 5 des Gesetzes vom 14. Juli 1997 zur Abänderung von Buch III des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 22. November 1997).

II. Verfahren

Durch Anordnung vom 20. Mai 1998 hat der amtierende Vorsitzende gemäß den Artikeln 58 und 59 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof die Richter der Besetzung bestimmt.

Die referierenden Richter haben Artikel 71 bzw. 72 des organisierenden Gesetzes im vorliegenden Fall nicht für anwendbar erachtet.

Die Klage wurde gemäß Artikel 76 des organisierenden Ge setzes mit am 15. Juni 1998 bei der Post aufgegebenen E...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Belgien

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen