Urteil Nr. 42/1998 im Verfassungsgerichtshof, 22. April 1998

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Urteil Nr. 42/1998 im Verfassungsgerichtshof, 22. April 1998

In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug auf Artikel 440 des Gerichtsgesetzbuches, gestellt vom Staatsrat.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und L. De Grève, und den Richtern H. Boel, P. Martens, J. Delruelle, G. De Baets, E. Cerexhe, H. Coremans, A. Arts und M. Bossuyt, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der präjudiziellen Fragen

In seinem Urteil Nr. 63.274 vom 22. November 1996 in Sachen der Madibel KG und E. Peeters gegen die Gemeinde Messancy und den Belgischen Staat, dessen Ausfertigung am 3. Fe- bruar 1997 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat der Staatsrat folgende präjudizielle Fragen gestellt:

« Werden die Artikel 10 und 11 der Verfassung durch Artikel 440 des Gerichtsgesetzbuches verletzt, soweit dieser Artikel dahingehend ausgelegt wird, daß

a) die Unterzeichnung einer fristgerecht beim Staatsrat hinterlegten Nichtigkeitsklageschrift durch einen Rechtsanwalt, der für Rechnung einer Gesellschaft auftritt, nicht genügt, damit die Klageschrift zulässig ist, wenn keine entsprechende Entscheidung des zuständigen Organs oder der zuständigen Personen, die die Gesellschaft vertreten, nachgewiesen wird, wohinge...

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