Urteil Nr. 74/1997 im Verfassungsgerichtshof, 17. Dezember 1997

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Urteil Nr. 74/1997 im Verfassungsgerichtshof, 17. Dezember 1997

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 29. April 1994 bezüglich der Rechtsstellung der spezialisierten Erzieher/Betreuer, erhoben von der Flämischen Regierung.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden L. De Grève und M. Melchior, und den Richtern P. Martens, G. De Baets, E. Cerexhe, H. Coremans und A. Arts, unter Assistenz des Kanzlers L. Potoms, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden L. De Grève,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der Klage

Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 18. Oktober 1996 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 21. Oktober 1996 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Flämische Regierung, Martelaarsplein 19, 1000 Brüssel, Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 29. April 1994 bezüglich der Rechtsstellung der spezialisierten Erzieher/Betreuer (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 20. April 1996).

II. Verfahren

Durch Anordnung vom 21. Oktober 1996 hat der amtierende Vorsitzende gemäß den Artikeln 58 und 59 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof die Richter der Besetzung bestimmt.

Die referierenden Richter haben Artikel 71 bzw. 72 des organisierenden Gesetzes im vorliegenden Fall nicht für anwendbar erachtet.

Die Klage wurde gemäß Artikel 76 des organisierenden Ge setzes mit am 6. November 1996 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert.

Die durch Artikel 74 des organisierenden Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgte im Belgischen Staatsblatt vom 8. November 1996.

Schriftsätze wurden eingereicht von

- dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer, « Paleis der Natie », 1008 Brüssel, mit am 18. Dezember 1996 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief,

- dem Ministerrat, Wetstraat 16, 1000 Brüssel, mit am 20. Dezember 1996 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief,

- der Wallonischen Regierung, rue Mazy 25-27, 5100 Namur, mit am 23. Dezember 1996 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief,

- der Regierung der Französischen Gemeinschaft, Surlet de Chokierplein 15-17, 1000 Brüssel, mit am 23. Dezember 1996 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief.

Diese Schriftsätze wurden gemäß Artikel 89 des organisierenden Gesetzes mit am 7. Februar 1997 bei der Post aufgegebenen Einschreibebriefen notifiziert. Erwiderungsschriftsätze wurden eingereicht von

- dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer, mit am 5. März 1997 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief,

- dem Ministerrat, mit am ...

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