Urteil Nr. 25/1994 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1994

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Urteil Nr. 25/1994 im Verfassungsgerichtshof, 22. März 1994

In Sachen: Präjudizielle Frage, gestellt vom Staatsrat in Sachen R. Louvigny gegen den Belgischen Staat.

Der Schiedshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Melchior und L. De Grève, und den Richtern K. Blanckaert, L. François, Y. de Wasseige, G. De Baets und E. Cerexhe, unter Assistenz des Kanzlers H. Van der Zwalmen, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Melchior,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

I. Gegenstand der präjudiziellen Frage

In seinem Urteil Nr. 43.874 vom 27. August 1993 in Sachen Robert Louvigny gegen den Belgischen Staat, vertreten durch den Minister des Inneren und des öffentlichen Dienstes, hat der Staatsrat, Verwaltungsabteilung, folgende präjudizielle Frage gestellt:

« Verstößt Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Juli 1991 zur Organisation des Privatdetektivberufs dadurch, daß er in Absatz 2 bestimmt, daß der Privatdetektiv die in Artikel 3 5° genannte Ausbildungsbedingung nicht zu erfüllen braucht, wenn er am 15. April 1991 im Handelsregister eingetragen ist, und in Absatz 4 bestimmt, daß, wenn der Privatdetektiv am 15. April 1991 im Handelsregister eingetragen ist und wenn er innerhalb von drei Monaten nach Inkraftt...

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